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Hörgeräte zum Nulltarif *

 

Gute Nachrichten: Gesetzlich Versicherte erhalten seit dem 1. November 2013 noch mehr Leistungen im Bereich Hörgeräte von Ihren Krankenkassen erstattet.  Die Leistungen für Hörgeräte sind kräftig gestiegen.

 

Gleichzeitig hat der Gesetzgeber die Grenze bei der Leistungsfähigkeit von Hörsystemen deutlich angehoben. Sie als Versicherter profitieren damit doppelt. 

Liebl Hörakustik kümmert sich um die komplette Versorgung mit Hörgeräten in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen und versorgt Sie mit modernsten Hörgeräten zum Nulltarif*.

*Für Mitglieder der gesetzlicher Krankenkassen mit Leistungsanspruch und ohrenärztlicher           Verordnung. Sie übernehmen nur die gesetzlich vorgesehene Zuzahlung in Höhe von 10,– € pro Hörsystem. Der Privatpreis beträgt 750,– € pro Hörsystem. Die Krankenkassenzuschüsse können je nach Kasse variieren.

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